Ruhestandsplanung des unternehmerisch eingebundenen Freiberuflers
Ärzte in Gemeinschaftspraxen, anderen Partnergesellschaften bis hin zu Medizinischen Versorgungszentren haben einen besonderen Gestaltungsbedarf, wenn es an die Übertragung Ihrer Gesellschaftsanteile beim Wechsel in den Ruhestand oder um die Notfall-Planung im Falle eines vorzeitigen Versterbens geht.
Auch im Zusammenhang mit dem sogenannten Wiesbadener Modell ist ein besonderes Augenmerk auf die Nachfolgeregelungen zu werfen.
